2G-Regel beim FKV
Liebe FKV-Mitglieder,
angelehnt an die Empfehlungen des DOSB und der Sportverbände gilt ab sofort die 2G-Regel für alle FKV-Aktivitäten und Veranstaltungen (z.B. Trainings, Kurse, Regatten, Fahrten, Lehrgänge, Arbeitseinsätze etc.) auf den Liegenschaften des FKV in Sachsenhausen und Niederrad.
Das heißt, es sind nur geimpfte oder genesene Personen (Nachweis gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen) zugelassen, alle anderen nicht, auch nicht solche mit Tests. Selbstverständlich trifft diese 2G-Regel auch auf Gastmannschaften zu, z.B. bei Wettkämpfen beim FKV.
Eine Ausnahme von der 2G-Regel gibt es nur für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit schulischem Testheft.
Die Trainingsverantwortlichen/Spartenleiter sorgen für die Einhaltung der Regel und dokumentieren dies in geeigneter Form.
Durch die 2G-Regel entfallen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, die Notwendigkeit eines Abstands- und Hygienekonzepts sowie Kapazitätsbegrenzungen und erleichtern somit das Vereinsleben. Unsere Umkleiden und Duschen können dann wieder wie gewohnt genutzt werden. In der Bootshalle findet ihr einen Aushang mit dem QR-Code der Corona-Warn-App zum Ein- und Aus-Checken. Macht fleißig Gebrauch davon. Und wer sich krank fühlt, bleibt am besten zuhause.
Die aktuelle Coronavirus-Schutzverordung findet ihr hier: Corona in Hessen | hessen.de
Die Einhaltung dieser Maßnahmen hilft, die Gesundheit vieler Menschen vor den katastrophalen Folgen einer Corona-Infektion zu schützen.
Manfred Gleich Dietmar Schellhorn
1. Vorsitzender 2. Vorsitzender
Daniel Sorge Andreas Rowold
Kassierer Schriftführer